ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Inhaltsverzeichnis
§1) Allgemeines
§2) Vertragsschluss
§3) Erstellung der Werke
§4) Rechtseinräumung durch den/die Auftraggeber:in, Haftungsfreistellung
§5) Mitwirkungspflicht des Auftraggebers/Auftraggeberin
§6) Bearbeitung und Bereitstellung der Werke
§7) Abnahme
§8) Zahlungsmöglichkeiten
§9) Rechtseinräumung durch den/die Fotografen/Fotografin. Urheberrecht und Nutzungsrechte
§10) Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung
§11) Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz
§12) Widerrufsrecht
§13) Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen)
§14) Mängelhaftung
§15) Haftung
§16) Kündigung des Vertrages
§17) Gutscheine
§18) Veröffentlichungsfreigabe
§19) Datenschutz
§20) Anwendbares Recht, Gerichtsstand
§21) Alternative Streitbeilegung
§22) Schlussbestimmungen
§ 1) Allgemeines
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der XXX (nachfolgend "Fotograf:in"), gelten für alle
Verträge, die Verbraucher oder Kaufleute (nachfolgend Auftraggeber:in) mit dem/der Fotografen/Fotografin hinsichtlich
der von ihm/ihr auf der eigenen Website beschriebenen Leistungen unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
(z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) durch individuelle Kommunikation abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von
eigenen Bedingungen des/der Auftraggeber:in widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Dieses gilt
für alle nachfolgenden Aufträge, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
b) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
c) Kaufleute im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
d) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten
bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
e) Der/Die Fotograf:in ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen
Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des/der Auftraggeber:in bedarf.
Die Haftung des/der Fotografen/Fotografin für die Leistungen bleibt unberührt.
§ 2) Vertragsschluss
a) Der/Die Auftraggeber:in kann über ein ggf. von dem/der Fotografen/Fotografin online bereitgestelltes Kontaktformular,
in Textform (z. B. per E-Mail), oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den/die
Fotografen/Fotografin richten.
b) Der/Die Fotograf:in lässt dem/die Auftraggeber:in auf dessen/deren Anfrage hin in Textform (z. B. per E-Mail) ein
verbindliches Angebot zur Erbringung der von dem/der Auftraggeber:in angefragten Leistung(en) zukommen. Dieses
Angebot kann der/die Auftraggeber:in durch eine gegenüber dem/der Fotografen/Fotografin abzugebende
Annahmeerklärung in Textform (z. B. per E-Mail) innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen,
wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Fällt der letzte Tag der Frist
zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des/der Auftraggebers/Auftraggeberin
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der/
die Auftraggeber:in das Angebot des/der Fotografen/Fotografin innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der/die
Fotograf:in nicht mehr an sein/ihr Angebot gebunden.
c) Für den Fall, dass der/die Fotograf:in einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine
unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des/der Auftraggebers/
Auftraggeberin erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt
und berechnet werden.
d) Mit Annahme des Angebots akzeptiert der/die Auftraggeber:in die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung
dieser Geschäftsbedingungen. Der/Die Fotograf:in stellt im Voraus die AGB dem/der Auftraggeberin:in zur Verfügung.
Der/Die Auftraggeber:in hat die Möglichkeit, die AGB zu lesen und zu akzeptieren. Die Vertragspartner werden über alle
als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen,
Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei
Dritten gegenüber verwenden.
§ 3) Erstellung der Werke
„Lichtbildwerke, Lichtbilder und Filmwerke“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem/der Fotografen/Fotografin
hergestellten Produkte (nachfolgend „Werke“) gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt
wurden oder vorliegen (z. B. ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.).
a) Der/Die Fotograf:in erbringt Leistungen aus dem Bereich der Fotografie. Vertragsgegenstand kann sowohl die
Ablichtung von Sachen als auch die Ablichtung von Personen oder Erstellung anderer grafischer Werke (bewegt oder
unbewegt) sein.
b) Die Werke werden je nach Vereinbarung zwischen den Parteien im Studio des/der Fotografen/Fotografin oder an
einem anderen Ort erstellt.
c) Die technische Ausrüstung zur Erstellung der Werke wird von dem/der Fotografen/Fotografin bereitgestellt.
d) Der/Die Fotograf:in kann die vertraglich geregelten Leistungen persönlich oder durch qualifiziertes, ausgewähltes
Personal erbringen. Der/Die Fotograf:in entscheidet, welches Personal zur Erfüllung der Leistung passend ist. Dabei
kann sich der/die Fotograf:in auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, auch hier entscheidet der/die
Fotograf:in selber, welcher Subunternehmer zur Leistungserfüllung geeignet ist. Sofern die Parteien nichts anderes
vereinbart haben, hat der/die Auftraggeber:in keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung
der gewünschten Leistung. Die Haftung des/der Fotografen/Fotografin bleibt hiervon unberührt.
§ 4) Rechtseinräumung durch den/die Auftraggeber:in, Haftungsfreistellung
a) Der/Die Auftraggeber:in räumt dem/der Fotografen/Fotografin die für die Erstellung, Bearbeitung und Bereitstellung
der Werke die erforderlichen Rechte zum Zweck der Vertragserfüllung ein und sichert zu, zu dieser Rechtseinräumung
berechtigt zu sein. Dies umfasst insbesondere die für die Ablichtung von Sachen ggf. erforderlichen Nutzungsrechte
sowie die für die Ablichtung von Personen erforderlichen Rechte (Recht am eigenen Bild). Der/Die Auftraggeber:in erklärt
sich insbesondere damit einverstanden, dass der/die Fotograf:in ihn/sie für den vereinbarten Vertragszweck fotografiert.
Soweit der/die Fotograf:in für den vereinbarten Vertragszweck auch andere Personen fotografieren soll, ist der/die
Auftraggeber:in für die hierfür erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen verantwortlich.
b) Der/Die Auftraggeber:in stellt den/die Fotografen/Fotografin von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte dem/der
Fotografen/Fotografin gegenüber wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder anderer Rechte aufgrund der von
dem/der Auftraggeber:in beauftragten Werke geltend machen. Der/Die Auftraggeber:in übernimmt hierbei die
notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies
gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem/der Auftraggeber:in nicht zu vertreten ist. Beide Parteien sind verpflichtet,
der jeweils anderen Partei im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig
alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
Der Vergütungsanspruch des/der Fotografen/Fotografin bleibt hiervon unberührt.
c) Sofern der/die Auftraggeber:in Dateien von Werke zur Ausführung eines Auftrages an den/die Fotograf:in überlässt (z.
B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird der/die Fotograf:in diesbezüglich ein einfaches
Nutzungsrecht an den Werken zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die
Bearbeitung der Werke. Der/Die Auftraggeber:in erklärt, bei Übersendung der Werke der/die Urheber:in der Werke zu
sein oder das uneingeschränkte Nutzungsrecht von Dritten erhalten hat. Sollten der/die Auftraggeber:in dies nicht sein,
haften der/die Auftraggeber:in dem/der Fotografen/Fotografin gegenüber, dass der/die Auftraggeber:in die Werke
uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen darf. Insoweit stellt der/die Auftraggeber:in den/die
Fotograf:in von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 5) Mitwirkungspflicht des/der Auftraggeber:in
a) Der/Die Auftraggeber:in ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages
erforderlich ist. Insbesondere hat er/sie vereinbarte Termine einzuhalten, ggf. für die Durchführung des Fototermins
erforderliche Einwilligungen und/oder Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und dem/der Fotografen/Fotografin Zutritt
zu den vereinbarten, nicht zu dem/der Fotografen/Fotografin gehörenden Räumlichkeiten zu verschaffen, soweit dies für
die Vertragserfüllung des/der Auftraggeber:in erforderlich ist.
b) Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob
festgelegt. Hat der/die Auftraggeber:in bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber dem/der Fotografen/Fotografin zu
äußern.
c) Verletzt der/die Auftraggeber:in seine Mitwirkungspflicht, so ist der/die Fotograf:in berechtigt, eine angemessene Frist
mit der Erklärung zu bestimmen, dass er/sie die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach
erfolglosem Ablauf der Frist ist der/die Fotograf:in berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Anspruch des/der
Fotograf:in auf Ersatz der ihm/ihr durch die unterlassene Mitwirkung des/der Auftraggeber:in entstandenen
Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens bleibt hiervon unberührt.
§ 6) Bearbeitung und Bereitstellung der Werke
a) Die erstellten Werke werden im Anschluss an den Fototermin von dem/der Fotografen/Fotografin bearbeitet und dem/
der Auftraggeber:in in digitaler Form bereitgestellt. Sofern die Parteien nichts anders vereinbart haben, schuldet der/die
Fotograf:in lediglich die Bereitstellung einer von ihm/ihr getroffenen Auswahl der bearbeiteten Werke in einem
bestimmten Dateiformat und in einer bestimmten Lichtbildwerkqualität (Auflösung) und nicht die Bereitstellung des
gesamten Werkmaterials im ursprünglichen Bildformat. Dateiformat und Werkqualität der bereitzustellenden Werke
ergeben sich aus dem Angebot des/der Fotografen/Fotografin. Die Auswahl für die bereitzustellenden Werke trifft der/die
Fotograf:in nach eigenem billigen Ermessen. Je nach Vereinbarung werden die Werke dem/der Auftraggeber:in
ausschließlich online über die Website des/der Fotografen/Fotografin oder zusätzlich auf einem körperlichen Datenträger
(z. B. DVD oder USB-Stick) bereitgestellt.
b) Der/Die Fotograf:in kann sich zur Erfüllung vertraglich geregelter Leistungspflichten der Dienste Dritter bedienen.
Soweit sich hieraus besondere Mitwirkungsobliegenheiten für den/die Auftraggeber:in ergeben, wird der/die Fotograf:in
den/die Auftraggeber:in hierauf gesondert hinwiesen.
c) Wünscht der/die Auftraggeber:in nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-
Dateien von den Werken zur weiteren Bearbeitung, ist der/die Fotograf:in zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für
die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der
Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben
werden.
d) Hat der/die Auftraggeber:in dem/der Fotografen/Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der
Gestaltung der Werke gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen
Gestaltung ausgeschlossen.
e) Wünscht der/die Auftraggeber:in eine andere oder zusätzliche Bearbeitung oder Bereitstellung der Werke als
vertraglich vereinbart, so hat er/sie die Mehrkosten zu tragen.
§ 7) Abnahme
a) Entwürfe der bearbeiteten Werke werden dem/der Auftraggeber:in über die Website des/der Fotografen/Fotografin in
digitaler Form zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt. Der/Die Auftraggeber:in kann nach der Bereitstellung eines
Entwurfes Änderungen bzw. Nachbesserungen verlangen, sofern diese nicht im krassen Gegensatz zu den ursprünglich
vereinbarten Gestaltungsvorgaben stehen.
b) Werden keine begründeten Beanstandungen geltend gemacht, hat die Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist,
jedenfalls aber innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Entwurfes bei dem/der Auftraggeber:in, zu
erfolgen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der/die Auftraggeber:in den Entwurf innerhalb vorgenannter Frist nicht
abnimmt, obwohl er/sie dazu verpflichtet ist. Handelt der/die Auftraggeber:in als Verbraucher:in, so gilt dies nur, wenn
der/die Fotograf:in den/die Auftraggeber:in zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen
einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
c) Verlangt der/die Auftraggeber:in nach der Abnahme gemäß vorstehender Ziffer Änderungen von dem/der Fotografen/
Fotografin, so kann der/die Fotograf:in ihm/ihr hierfür eine zusätzliche aufwandsbezogene Vergütung berechnen.
Hierüber lässt der/die Fotograf:in dem/der Auftraggeber:in auf dessen/deren Anforderung ein konkretes Angebot
zukommen. Die gesetzlichen Mängelrechte des/der Auftraggeber:in werden hierdurch nicht eingeschränkt.
§ 8) Rechtseinräumung durch den/die Fotograf:in - Urheberrecht und Nutzungsrechte
a) Dem/Der Fotografen/Fotografin steht das Urheberrecht an den Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu
gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
b) Die von dem/der Fotografen/Fotografin hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des/der
Auftraggeber:in bestimmt.
c) Überträgt der/die Fotograf:in Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht
übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der
besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der/die Auftraggeber:in als
vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
d) Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller dem/der Fotografen/Fotografin aus der
Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.
e) Der/Die Besteller:in eines Werkes i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten,
wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraf § 60 UrhG wird ausdrücklich
abbedungen.
f) Bei der Verwertung der Werke kann der/die Fotograf:in verlangen als Urheber:in des Werkes genannt zu werden,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
g) Außer wenn dies ausdrücklich zwischen Fotograf:in und dem/der Auftraggeber:in schriftlich vereinbart wurde, ist
anderen als dem Fotografen verboten:
g 1.) Die Bearbeitung von Werken des/der Fotografen/Fotografin (z. B. Foto-Composing, Montage oder sonstige
elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital;
g 2.) die Verbreitung von Werken des/der Fotografen/Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in
elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des/der Auftraggeber:in bestimmt sind, auf Diskette,
CD-ROM oder anderen Datenträgern;
g 3.) die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren.
g 4.) Der/Die Fotograf:in ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und Daten an den/die Auftraggeber:in herauszugeben,
wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
g 5.) Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der/die Fotograf:in berechtigt, die Werke im Rahmen der
Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit
deren Einverständnis erfolgen.
h) Digitale Werke, die nur zur Ansicht durch den/die Fotografen/Fotografin gestellt werden und die der/die
Auftraggeber:in nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 7-tägigen Frist gelöscht werden. Alternativ kann der
Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.
§ 9) Zahlungsmöglichkeiten
a) Grundsätzlich bietet der/die Fotograf:in die Zahlarten Vorkasse und Rechnung an. Der/Die Fotograf:in behält sich bei
jedem Auftrag vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Sofern nichts anderes
vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort nach der von dem/der Fotografen/Fotografin erbrachten Leistung ohne Abzug
zahlbar.
b) Bei Kauf auf Rechnung gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen, beginnend am Tag des Eingangs der Lieferung bei dem/
der Auftraggeber:in.
c) Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung
eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend
machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt
nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
d) Der/Die Auftraggeber:in ist damit einverstanden, dass Rechnungen und Gutschriften auch in elektronischer Form
übermittelt werden.
§ 10) Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung
a) Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
b) Für die Leistungen des/der Fotografen/Fotografin hat der/die Auftraggeber:in an den/die Fotografen/Fotografin eine
Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vergütung sowie die Zahlungsmodalitäten werden dem/der Auftraggeber:in im
Angebot oder der Preistafel des/der Fotografen/Fotografin mitgeteilt. Der/Die Fotograf:in ist berechtigt, nach
Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über
50 % der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist der/die Fotograf:in
berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
c) Kostenvoranschläge des/der Fotografen/Fotografin sind unverbindlich. An von ihm/ihr erstellten Kostenvoranschlägen,
Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich der/die Fotograf:in sämtliche Nutzungs- und
Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind diese
unverzüglich an den/die Fotografen/Fotografin zurückzugeben.
d) Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart;
Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten,
Datenhandlingskosten etc.) sind von dem/der Auftraggeber:in zu tragen. Wünscht der/die Auftraggeber:in, dass der/die
Fotograf:in ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Es gilt die aktuelle Preistafel des/der Fotografen/Fotografin, soweit nichts anderes vereinbart ist.
f) Wünscht der/die Auftraggeber:in während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er/sie die
Mehrkosten zu tragen.
g) Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem/der Fotografen/Fotografin aus der Geschäftsbeziehung zustehenden
Forderungen, bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des/der Fotografen/Fotografin und eine Nutzung
der Werke ist untersagt.
h) Der/Die Fotograf:in ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern,
nachdem diese von dem/der Auftraggeber:in abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt
worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei dem/der Fotografen/Fotografin erfolgen soll, ist dies
ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
i) Soweit der/die Auftraggeber:in Leistungen des/der Fotografen/Fotografin in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, sodass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen
und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der/die Auftraggeber:in auf Verlangen verpflichtet, in eine
Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung des/der Fotografen/
Fotografin gewährt.
§ 11) Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz - Änderung oder Ausfall des Fototermins
a) Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von dem/der Fotografen/Fotografin ausdrücklich als bindend
bestätigt worden sind.
b) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der/die Fotograf:in oder dessen/
deren Personal nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des/der Fotografen/
Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der/die
Fotograf:in auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der/die Auftraggeber:in
nachweist, dass dem/der Fotografen/Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der/die
Auftraggeber:in die Verzögerung zu vertreten, so kann der/die Fotograf/Fotografin auch weitergehenden Schadensersatz
geltend machen.
c. 1) Unterbleibt bei einer Werkveröffentlichung durch den/die Auftraggeber:in die Benennung des Werkautors, so hat
der/die Fotograf:in einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgeltes zu zahlen, ist keines vereinbart, in Höhe
des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro Werk und Einzelfall.
c. 2) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den/die
Auftraggeber:in hat dieser/diese einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung vereinbarten
Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, das Doppelte des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro
Werk und Einzelfall.
c. 3) Erscheint der/die Auftraggeber:in nicht zum vereinbarten Fototermin oder kann der Auftrag nicht ausgeführt werden,
ohne dass dem/der Fotografen/Fotografin in hierfür ein Verschulden trifft, so hat der/die Auftraggeber:in dem/der
Fotografen/Fotografin 50 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.
c. 4) Dem/Der Fotografen/Fotografin bleibt zu c. 1) – c. 3) die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
vorbehalten. Dem/Der Auftraggeber:in bleibt zu c. 1) – c. 3) der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens
vorbehalten.
d) Wird das Fotoshooting durch den/die Auftraggeber:in, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige
Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Werke) fällig. Konnten keine Werke angefertigt
werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.
e) Sind Leistungen des/der Fotograf:in teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des/der Auftraggeber:in
beigebrachten Werken nicht verwertbar, bleibt der Anspruch des/der Fotografen/Fotografin auf Vergütung unberührt.
f. 1) Der/Die Fotograf:in behält sich vor, Zeit, Ort oder die Person des/der Fotografen/Fotografin zu ändern, sofern die
Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des/der Fotografen/Fotografin für den/die Auftraggeber:in zumutbar ist.
Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von
dem/der Auftraggeber:in wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der/Die Fotograf:in wird den/die Auftraggeber:in
im Falle einer Änderung von Zeit, Ort oder der Person des/der Fotografen/Fotografin rechtzeitig hierüber informieren.
f. 2) Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der/die Auftraggeber:in kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
f. 3) Die Rechte gemäß vorstehender Ziffer hat der/die Auftraggeber:in unverzüglich nach der Information des/der
Fotografen/Fotografin über die Leistungsänderung diesem/dieser gegenüber geltend zu machen.
f. 4) Der/Die Fotograf:in ist berechtigt, den Fototermin aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung
kurzfristig gegen volle Erstattung einer ggf. bereits gezahlten Vergütung abzusagen. Der/die Auftraggeber:in verzichtet
auf Schadensersatzforderungen und wird sich bei Ausfall des Fototermins um einen Ersatztermin bemühen.
f. 5) Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes
berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet
der/die Fotograf:in zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Dritten oder des Personals des/der Fotografen/Fotografin.
§ 12) Widerrufsrecht
Verbraucher:innen steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich
aus der Widerrufsbelehrung des/der Fotograf:in. Für Kaufleute besteht kein Widerrufsrecht.
§ 13) Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen) bis 7 (sieben) Tage vor Ausführung für Verbraucher:innen
a) Unabhängig von einem ggf. bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt der/die Fotograf:in dem/der
Auftraggeber:in als Verbraucher:in das Recht ein, seinen Auftrag nach folgender Maßgabe kostenfrei zu stornieren
(vertragliches Rücktrittsrecht):
a 1.) Der/Die Auftraggeber:in als Verbraucher:in kann den Auftrag bis zu 7 (sieben) Tage vor Beginn des Fototermins
ohne Angabe von Gründen durch eine gegenüber dem/der Fotografen/Fotografin in Textform (z. B. E-Mail) abzugebende
Erklärung stornieren. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung bei dem/der Fotografen/
Fotografin maßgeblich. Storniert der/die Auftraggeber:in den abgeschlossenen Auftrag fristgerecht, so wird der/die
Fotograf:in dem/der Auftraggeber:in eine ggf. bereits gezahlte Vergütung innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Wochen ab
Zugang der Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann der/die Fotograf:in das gleiche Zahlungsmittel
verwenden, welches der/die Auftraggeber:in für die eigene Zahlung an den/die Fotografen/Fotografin verwendet hat.
a 2.) Ein ggf. bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des/der Auftraggeber:in wird durch das vorstehend geregelte
Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt.
§ 14) Mängelhaftung
a) Für Mängel der vereinbarten Leistungen haftet der/die Fotograf:in nach den Vorschriften der gesetzlichen
Mängelhaftung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
b) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber dem/der Fotografen/Fotografin verjähren
– außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
c) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber dem/der Fotografen/Fotografin
verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist
greift.
d) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter:innen oder gesetzliche Vertreter:innen von
dem/der Fotografen/Fotografin sowie Dritten, die durch den/die Fotografen/Fotografin eingeschaltet wurden.
§ 15) Haftung
a) Der/Die Fotograf:in haftet nicht für Schäden, die durch die Störung des eigenen Betriebes infolge von höherer Gewalt,
Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder infolge von sonstigen von dem/der Auftraggeber:in nicht zu vertretenden
Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von öffentlicher Hand des In- und
Auslands) veranlasst oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Probleme zurückzuführen sind. Dies gilt auch,
soweit diese Störungen bei von dem/der Fotografen/Fotografin beauftragten Dritten eintreten.
b) Im Übrigen haftet der/die Fotograf:in dem/der Auftraggeber:in aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und
gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
b. 1) Der/Die Fotograf:in haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
b. 2) Verletzt der/die Fotograf:in fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern der/die Auftraggeber:in nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem/der Auftraggeber:in nach seinem Inhalt zur Erreichung
des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Auftraggeber:in regelmäßig vertrauen darf.
c) Im Übrigen ist eine Haftung des/der Fotografen/Fotografin ausgeschlossen.
d) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des/der Fotografen/Fotografin für dessen/
deren Personal und gesetzlichen Vertreter:innen.
e) Der/Die Fotograf:in haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Werken nur im Rahmen der
Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
f) Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr
des/der Auftraggeber:in. Der/Die Auftraggeber:in kann bestimmen, wie und durch wen die Versendung erfolgt.
g) Hat der/die Auftraggeber:in die Werke in digitaler Form auf einem Datenträger (USB-Stick, CD, DVD, usw., …)
erhalten, so ist dieser angehalten, diese innerhalb von 4 (vier) Wochen zu prüfen und auf mindestens einem weiterem
Speichermedium zu speichern/kopieren. Der/die Fotograf:in haftet nach dieser Frist nicht für den Verlust des
Datenmaterials. Bei einem Defekt des Datenträgers mit den Werken wird innerhalb der ersten 4 (vier) Wochen ein
weiterer kostenloser Datenträger mit digitalen Werken übergeben.
§ 16) Kündigung des Vertrages weniger als 6 (sechs) Tage vor Ausführung
a) Kündigt der/die Auftraggeber:in, so ist der/die Fotograf:in berechtigt, die vereinbarte Vergütung gemäß
Kündigungsfristen b) und c) zu verlangen; der/die Fotograf:in muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was der/die
Fotograf:in infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner/
ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
b) Bei einer Kündigung ab 6 (sechs) Tage vor vereinbartem Fototermin werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig.
c) Bei einer Kündigung 24 Stunden oder weniger vor dem vereinbarten Fototermin werden 75 % der vereinbarten
Vergütung fällig.
d) Bucht der/die Auftraggeber:in zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges
Fotoshooting, wird die gezahlte Vergütung darauf angerechnet.
e) Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und
unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung nicht
zugemutet werden kann.
§ 17) Gutscheine
a) Der/Die Auftraggeber:in kann bei dem/der Fotografen/Fotografin Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der/
die Auftraggeber:in ein Guthaben für Dienstleistungen von dem/der Fotografen/Fotografin. Die Gutscheine können von
jedem/jeder verwendet werden, der/die den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
b) Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 (drei) Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.
§ 18) Veröffentlichungsfreigabe
a) Der/Die Fotograf:in veröffentlicht keine Werke ohne Einverständnis des/der Auftraggeber:in. Die
Veröffentlichungsfreigabe wird vor jeder Dienstleistung vertraglich festgehalten. Der/Die Fotograf:in wird im Rahmen der
üblichen Sorgfalt darauf achten, dass dem/der Auftraggeber:in kein Schaden durch die Veröffentlichung der Werke
zugefügt wird.
b) Bei Erlaubnis zur Veröffentlichung von Werken aus der Dienstleistung erklärt sich der/die Kunde/Kundin damit
einverstanden, dass:
b. 1) Werke auf sozialen Kanälen wie z.B. auf der Webseite, auf Facebook und auf Instagram veröffentlicht werden
dürfen.
b. 2) Prop- und Hintergrundhersteller namentlich auf den Werken erwähnt werden und diese die Werke reposten dürfen.
b. 3) mit den Werken Leinwände und sonstige Fotodrucke erstellt und in den Räumlichkeiten des/der Fotografen/
Fotografin aufgegangen werden dürfen.
b. 4) Visitenkarten und Flyer mit den Werken gedruckt werden dürfen.
b. 5) der/die Fotograf:in die Werke auch Dritten zur Verfügung stellt, sofern dies der Eigenwerbung des/der Fotografen/
Fotografin dient.
Hat der/die Auftraggeber:in der Veröffentlichung der Werke zugestimmt und hierbei einen Rabatt auf den Shootingpreis
oder weitere Werke erhalten und widerruft die Veröffentlichungserlaubnis im Nachgang, ist der/die Fotograf:in berechtigt
neben der Rückzahlung des Rabattes weitere Kosten wie z. B. Neudruck von Printmedien wie Visitenkarten, Flyer etc.
sowie die Kosten für die Löschung der Werke in Rechnung zu stellen. Bereits in Umlauf gebrachte Printmedien sind vom
Widerruf ausgeschlossen.
§ 19) Datenschutz
a) Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des/der Auftraggeber:in werden von dem/der
Fotografen/Fotografin gespeichert.
b) Der/Die Fotograf:in verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich
zu behandeln und Aufnahmen - außer zur Eigennutzung - nicht ohne Einwilligung des/der Auftraggeber:in zu verwenden.
§ 20) Anwendbares Recht, Gerichtsstand
a) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Handelt der/die Auftraggeber:in als Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des/der Fotografen/Fotografin. Hat der/die
Auftraggeber:in seinen/ihren Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der
Geschäftssitz des/der Fotografen/Fotografin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag,
wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des/der Auftraggeber:in
zugerechnet werden können. Der/Die Fotograf:in ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das
Gericht am Sitz des/der Auftraggeber:in anzurufen.
§ 21) Alternative Streitbeilegung
a) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://
ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder
Dienstleistungsverträgen, an denen ein:e Verbraucher:in beteiligt ist.
b) Der/Die Fotograf:in ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
nicht verpflichtet, hierzu aber bereit.
§ 22) Schlussbestimmungen
a) Der/Die Fotograf:in weist darauf hin, dass der/die Auftraggeber:in möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge
zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der/die Auftraggeber:in selbst kundig machen.
b) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das
Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Soweit der/die Auftraggeber:in
Verbraucher:in ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen, die durch den/die
Auftraggeber:in gegenüber dem/der Fotograf:in abzugeben sind, die Textform.
c) Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird
einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame
Ersatzbestimmung getroffen.
d) Die Vertragspartner:innen werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des
Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten
Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
e) Abweichende AGB des/der Auftraggeber:in haben nur Gültigkeit, soweit sie von dem/der Fotografen/Fotografin
ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch den/die Fotografen/Fotografin den AGB oder
Lieferbedingungen des/der Auftraggebers/Auftraggeberin nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen
vorbehaltlos erbracht werden.