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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen dem/der Fotografen/Fotografin und Auftraggebern. Mit der Buchung werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt.

Stand: Juli 2026
  1. § 1

    Allgemeines

    a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der XXX (nachfolgend "Fotograf:in"), gelten für alle Verträge, die Verbraucher oder Kaufleute (nachfolgend Auftraggeber:in) mit dem/der Fotografen/Fotografin hinsichtlich der von ihm/ihr auf der eigenen Website beschriebenen Leistungen unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) durch individuelle Kommunikation abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des/der Auftraggeber:in widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Dieses gilt für alle nachfolgenden Aufträge, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

    b) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

    c) Kaufleute im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    d) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

    e) Der/Die Fotograf:in ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des/der Auftraggeber:in bedarf. Die Haftung des/der Fotografen/Fotografin für die Leistungen bleibt unberührt.

  2. § 2

    Vertragsschluss

    a) Der/Die Auftraggeber:in kann über ein ggf. von dem/der Fotografen/Fotografin online bereitgestelltes Kontaktformular, in Textform (z. B. per E-Mail), oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den/die Fotografen/Fotografin richten.

    b) Der/Die Fotograf:in lässt dem/die Auftraggeber:in auf dessen/deren Anfrage hin in Textform (z. B. per E-Mail) ein verbindliches Angebot zur Erbringung der von dem/der Auftraggeber:in angefragten Leistung(en) zukommen. Dieses Angebot kann der/die Auftraggeber:in durch eine gegenüber dem/der Fotografen/Fotografin abzugebende Annahmeerklärung in Textform (z. B. per E-Mail) innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen. Nimmt der/die Auftraggeber:in das Angebot des/der Fotografen/Fotografin innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der/die Fotograf:in nicht mehr an sein/ihr Angebot gebunden.

    c) Für den Fall, dass der/die Fotograf:in einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des/der Auftraggebers/Auftraggeberin erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

    d) Mit Annahme des Angebots akzeptiert der/die Auftraggeber:in die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Der/Die Fotograf:in stellt im Voraus die AGB dem/der Auftraggeberin:in zur Verfügung. Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren.

  3. § 3

    Erstellung der Werke

    „Lichtbildwerke, Lichtbilder und Filmwerke“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem/der Fotografen/Fotografin hergestellten Produkte (nachfolgend „Werke“) gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z. B. ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.).

    a) Der/Die Fotograf:in erbringt Leistungen aus dem Bereich der Fotografie. Vertragsgegenstand kann sowohl die Ablichtung von Sachen als auch die Ablichtung von Personen oder Erstellung anderer grafischer Werke (bewegt oder unbewegt) sein.

    b) Die Werke werden je nach Vereinbarung zwischen den Parteien im Studio des/der Fotografen/Fotografin oder an einem anderen Ort erstellt.

    c) Die technische Ausrüstung zur Erstellung der Werke wird von dem/der Fotografen/Fotografin bereitgestellt.

    d) Der/Die Fotograf:in kann die vertraglich geregelten Leistungen persönlich oder durch qualifiziertes, ausgewähltes Personal erbringen. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat der/die Auftraggeber:in keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Leistung.

  4. § 4

    Rechtseinräumung durch den/die Auftraggeber:in, Haftungsfreistellung

    a) Der/Die Auftraggeber:in räumt dem/der Fotografen/Fotografin die für die Erstellung, Bearbeitung und Bereitstellung der Werke erforderlichen Rechte zum Zweck der Vertragserfüllung ein und sichert zu, zu dieser Rechtseinräumung berechtigt zu sein. Dies umfasst insbesondere die für die Ablichtung von Sachen ggf. erforderlichen Nutzungsrechte sowie die für die Ablichtung von Personen erforderlichen Rechte (Recht am eigenen Bild). Soweit der/die Fotograf:in auch andere Personen fotografieren soll, ist der/die Auftraggeber:in für die hierfür erforderlichen Einwilligungen verantwortlich.

    b) Der/Die Auftraggeber:in stellt den/die Fotografen/Fotografin von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder anderer Rechte aufgrund der beauftragten Werke geltend machen. Der/Die Auftraggeber:in übernimmt hierbei die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem/der Auftraggeber:in nicht zu vertreten ist.

    c) Sofern der/die Auftraggeber:in Dateien von Werken zur Ausführung eines Auftrages überlässt, wird dem/der Fotograf:in diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Der/Die Auftraggeber:in erklärt, der/die Urheber:in der Werke zu sein oder das uneingeschränkte Nutzungsrecht von Dritten erhalten zu haben.

  5. § 5

    Mitwirkungspflicht des/der Auftraggeber:in

    a) Der/Die Auftraggeber:in ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er/sie vereinbarte Termine einzuhalten, ggf. erforderliche Einwilligungen und/oder Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und dem/der Fotografen/Fotografin Zutritt zu den vereinbarten Räumlichkeiten zu verschaffen.

    b) Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der/die Auftraggeber:in bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber dem/der Fotografen/Fotografin zu äußern.

    c) Verletzt der/die Auftraggeber:in seine Mitwirkungspflicht, so ist der/die Fotograf:in berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der/die Fotograf:in berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Anspruch des/der Fotograf:in auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens bleibt hiervon unberührt.

  6. § 6

    Bearbeitung und Bereitstellung der Werke

    a) Die erstellten Werke werden im Anschluss an den Fototermin bearbeitet und dem/der Auftraggeber:in in digitaler Form bereitgestellt. Sofern die Parteien nichts anders vereinbart haben, schuldet der/die Fotograf:in lediglich die Bereitstellung einer von ihm/ihr getroffenen Auswahl der bearbeiteten Werke in einem bestimmten Dateiformat und nicht die Bereitstellung des gesamten Werkmaterials. Die Auswahl trifft der/die Fotograf:in nach eigenem billigen Ermessen.

    b) Der/Die Fotograf:in kann sich zur Erfüllung vertraglich geregelter Leistungspflichten der Dienste Dritter bedienen.

    c) Wünscht der/die Auftraggeber:in nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien, ist der/die Fotograf:in zu informieren. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages erhoben werden.

    d) Hat der/die Auftraggeber:in keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

    e) Wünscht der/die Auftraggeber:in eine andere oder zusätzliche Bearbeitung oder Bereitstellung der Werke als vertraglich vereinbart, so hat er/sie die Mehrkosten zu tragen.

  7. § 7

    Abnahme

    a) Entwürfe der bearbeiteten Werke werden dem/der Auftraggeber:in in digitaler Form zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt. Der/Die Auftraggeber:in kann nach der Bereitstellung eines Entwurfes Änderungen bzw. Nachbesserungen verlangen, sofern diese nicht im krassen Gegensatz zu den ursprünglich vereinbarten Gestaltungsvorgaben stehen.

    b) Werden keine begründeten Beanstandungen geltend gemacht, hat die Abnahme innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Entwurfes zu erfolgen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der/die Auftraggeber:in den Entwurf innerhalb vorgenannter Frist nicht abnimmt, obwohl er/sie dazu verpflichtet ist.

    c) Verlangt der/die Auftraggeber:in nach der Abnahme Änderungen, so kann der/die Fotograf:in hierfür eine zusätzliche aufwandsbezogene Vergütung berechnen. Die gesetzlichen Mängelrechte des/der Auftraggeber:in werden hierdurch nicht eingeschränkt.

  8. § 8

    Urheberrecht und Nutzungsrechte

    a) Dem/Der Fotografen/Fotografin steht das Urheberrecht an den Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

    b) Die von dem/der Fotografen/Fotografin hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des/der Auftraggeber:in bestimmt.

    c) Überträgt der/die Fotograf:in Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der/die Auftraggeber:in als vertragsgemäß abnimmt.

    d) Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller dem/der Fotografen/Fotografin aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.

    e) Der/Die Besteller:in eines Werkes i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraf § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

    f) Bei der Verwertung der Werke kann der/die Fotograf:in verlangen als Urheber:in des Werkes genannt zu werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    g) Außer wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ist anderen als dem/der Fotografen/Fotografin verboten: die Bearbeitung von Werken (z. B. Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation); die Verbreitung von Werken im Internet, in Online-Datenbanken oder elektronischen Archiven; die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren.

    h) Digitale Werke, die nur zur Ansicht gestellt werden und die der/die Auftraggeber:in nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 7-tägigen Frist gelöscht werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

  9. § 9

    Zahlungsmöglichkeiten

    a) Grundsätzlich bietet der/die Fotograf:in die Zahlarten Vorkasse und Rechnung an. Der/Die Fotograf:in behält sich bei jedem Auftrag vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort nach der erbrachten Leistung ohne Abzug zahlbar.

    b) Bei Kauf auf Rechnung gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen, beginnend am Tag des Eingangs der Lieferung bei dem/der Auftraggeber:in.

    c) Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

    d) Der/Die Auftraggeber:in ist damit einverstanden, dass Rechnungen und Gutschriften auch in elektronischer Form übermittelt werden.

  10. § 10

    Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung

    a) Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

    b) Für die Leistungen des/der Fotografen/Fotografin hat der/die Auftraggeber:in eine Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vergütung sowie die Zahlungsmodalitäten werden im Angebot oder der Preistafel mitgeteilt. Der/Die Fotograf:in ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen.

    c) Kostenvoranschläge des/der Fotografen/Fotografin sind unverbindlich. An von ihm/ihr erstellten Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behält sich der/die Fotograf:in sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

    d) Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten etc.) sind von dem/der Auftraggeber:in zu tragen.

    f) Wünscht der/die Auftraggeber:in während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er/sie die Mehrkosten zu tragen.

    g) Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem/der Fotografen/Fotografin zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des/der Fotografen/Fotografin und eine Nutzung der Werke ist untersagt.

    h) Der/Die Fotograf:in ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese dem/der Auftraggeber:in in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Eine Speicherung oder Aufbewahrung ist ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

  11. § 11

    Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz

    a) Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von dem/der Fotografen/Fotografin ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind.

    b) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der/die Fotograf:in nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der/die Fotograf:in auch für die Wartezeit den vereinbarten Satz.

    c. 1) Unterbleibt bei einer Werkveröffentlichung durch den/die Auftraggeber:in die Benennung des Werkautors, so hat der/die Fotograf:in einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgeltes zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Werk und Einzelfall.

    c. 2) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes hat der/die Auftraggeber:in einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des vereinbarten Entgelts zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Werk und Einzelfall.

    c. 3) Erscheint der/die Auftraggeber:in nicht zum vereinbarten Fototermin oder kann der Auftrag nicht ausgeführt werden, ohne dass dem/der Fotografen/Fotografin hierfür ein Verschulden trifft, so hat der/die Auftraggeber:in 50 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.

    d) Wird das Fotoshooting durch den/die Auftraggeber:in abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig. Konnten keine Werke angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.

    f. 4) Der/Die Fotograf:in ist berechtigt, den Fototermin aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung, kurzfristig gegen volle Erstattung einer ggf. bereits gezahlten Vergütung abzusagen. Der/die Auftraggeber:in verzichtet auf Schadensersatzforderungen und wird sich bei Ausfall des Fototermins um einen Ersatztermin bemühen.

    f. 5) Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

  12. § 12

    Widerrufsrecht

    Verbraucher:innen steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des/der Fotograf:in. Für Kaufleute besteht kein Widerrufsrecht.

  13. § 13

    Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen)

    a) Unabhängig von einem ggf. bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt der/die Fotograf:in dem/der Auftraggeber:in als Verbraucher:in das Recht ein, seinen Auftrag nach folgender Maßgabe kostenfrei zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht):

    a 1.) Der/Die Auftraggeber:in als Verbraucher:in kann den Auftrag bis zu 7 (sieben) Tage vor Beginn des Fototermins ohne Angabe von Gründen durch eine gegenüber dem/der Fotografen/Fotografin in Textform (z. B. E-Mail) abzugebende Erklärung stornieren. Storniert der/die Auftraggeber:in den abgeschlossenen Auftrag fristgerecht, so wird der/die Fotograf:in dem/der Auftraggeber:in eine ggf. bereits gezahlte Vergütung innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Wochen ab Zugang der Erklärung vollständig zurückerstatten.

    a 2.) Ein ggf. bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des/der Auftraggeber:in wird durch das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt.

  14. § 14

    Mängelhaftung

    a) Für Mängel der vereinbarten Leistungen haftet der/die Fotograf:in nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

    b) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber dem/der Fotografen/Fotografin verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr.

    c) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber dem/der Fotografen/Fotografin verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren.

    d) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter:innen oder gesetzliche Vertreter:innen des/der Fotografen/Fotografin sowie Dritten, die durch den/die Fotografen/Fotografin eingeschaltet wurden.

  15. § 15

    Haftung

    a) Der/Die Fotograf:in haftet nicht für Schäden, die durch die Störung des eigenen Betriebes infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder infolge von sonstigen nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen) veranlasst oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Probleme zurückzuführen sind.

    b. 1) Der/Die Fotograf:in haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens sowie aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

    b. 2) Verletzt der/die Fotograf:in fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    c) Im Übrigen ist eine Haftung des/der Fotografen/Fotografin ausgeschlossen.

    e) Der/Die Fotograf:in haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Werken nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

    g) Hat der/die Auftraggeber:in die Werke in digitaler Form auf einem Datenträger erhalten, so ist dieser angehalten, diese innerhalb von 4 (vier) Wochen auf mindestens einem weiteren Speichermedium zu sichern. Der/die Fotograf:in haftet nach dieser Frist nicht für den Verlust des Datenmaterials.

  16. § 16

    Kündigung des Vertrages

    a) Kündigt der/die Auftraggeber:in, so ist der/die Fotograf:in berechtigt, die vereinbarte Vergütung gemäß den Kündigungsfristen zu verlangen; der/die Fotograf:in muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er/sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner/ihrer Arbeitskraft erwirbt.

    b) Bei einer Kündigung ab 6 (sechs) Tage vor vereinbartem Fototermin werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig.

    c) Bei einer Kündigung 24 Stunden oder weniger vor dem vereinbarten Fototermin werden 75 % der vereinbarten Vergütung fällig.

    d) Bucht der/die Auftraggeber:in innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges Fotoshooting, wird die gezahlte Vergütung darauf angerechnet.

    e) Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

  17. § 17

    Gutscheine

    a) Der/Die Auftraggeber:in kann bei dem/der Fotografen/Fotografin Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der/die Auftraggeber:in ein Guthaben für Dienstleistungen. Die Gutscheine können von jedem/jeder verwendet werden, der/die den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

    b) Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 (drei) Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.

  18. § 18

    Veröffentlichungsfreigabe

    a) Der/Die Fotograf:in veröffentlicht keine Werke ohne Einverständnis des/der Auftraggeber:in. Die Veröffentlichungsfreigabe wird vor jeder Dienstleistung vertraglich festgehalten.

    b) Bei Erlaubnis zur Veröffentlichung erklärt sich der/die Kunde/Kundin damit einverstanden, dass: Werke auf sozialen Kanälen wie der Webseite, Facebook und Instagram veröffentlicht werden dürfen; Prop- und Hintergrundhersteller namentlich erwähnt werden und die Werke reposten dürfen; mit den Werken Leinwände und sonstige Fotodrucke erstellt werden dürfen; Visitenkarten und Flyer mit den Werken gedruckt werden dürfen; der/die Fotograf:in die Werke auch Dritten zur Verfügung stellt, sofern dies der Eigenwerbung dient.

    Hat der/die Auftraggeber:in der Veröffentlichung zugestimmt, hierbei einen Rabatt erhalten und widerruft die Veröffentlichungserlaubnis im Nachgang, ist der/die Fotograf:in berechtigt neben der Rückzahlung des Rabattes weitere Kosten in Rechnung zu stellen. Bereits in Umlauf gebrachte Printmedien sind vom Widerruf ausgeschlossen.

  19. § 19

    Datenschutz

    a) Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des/der Auftraggeber:in werden von dem/der Fotografen/Fotografin gespeichert.

    b) Der/Die Fotograf:in verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des/der Auftraggeber:in zu verwenden.

  20. § 20

    Anwendbares Recht, Gerichtsstand

    a) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    b) Handelt der/die Auftraggeber:in als Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des/der Fotografen/Fotografin. Der/Die Fotograf:in ist in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des/der Auftraggeber:in anzurufen.

  21. § 21

    Alternative Streitbeilegung

    a) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein:e Verbraucher:in beteiligt ist.

    b) Der/Die Fotograf:in ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu aber bereit.

  22. § 22

    Schlussbestimmungen

    a) Der/Die Fotograf:in weist darauf hin, dass der/die Auftraggeber:in möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss.

    b) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

    c) Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

    d) Die Vertragspartner:innen werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen Dritten gegenüber verwenden.

    e) Abweichende AGB des/der Auftraggeber:in haben nur Gültigkeit, soweit sie von dem/der Fotografen/Fotografin ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.